Weitere Informationen zum Mindestlohn

Wenn Sie als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder als Arbeitgeberin/Arbeitgeber oder aus anderem Interesse Fragen rund um den Mindestlohn haben, finden Sie hier eine Übersicht wichtiger Informationen und Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn. Unter anderem ist hier erklärt, wie die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert wird und welche Regelungen zum Mindestlohn für Praktika gelten.

Anwendungsbereich

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat seit 1. Januar 2025 grundsätzlich Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro je Zeitstunde. Wir informieren Sie über gesetzlich festgelegte Ansprüche und Zahlungsfristen für den Mindestlohn sowie welche Zahlungen auf das Mindestbruttoentgelt angerechnet werden dürfen.

Ausnahmen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des geltenden Mindestlohns. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie z. B. Beschäftigte unter 18 Jahren oder langzeitarbeitslose Personen, für die der gesetzliche Mindestlohn nicht gilt. Welche das sind, erklären wir in einer Übersicht.

Regelungen für Praktika

Praktikantinnen und Praktikanten haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. In bestimmten Fällen gilt der gesetzliche Mindestlohn jedoch im Praktikum nicht. Welche Ausnahme dies sind, zeigt eine Übersicht.

Kontrolle des Mindestlohns

Für die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig. Welche Pflichten für Unternehmen im Mindestlohngesetz aufgeführt sind und was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zollbehörden überprüfen, erfahren Sie hier.