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Die Mindestlohnkommission entscheidet über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Im Rahmen einer Gesamtabwägung passt sie den Mindestlohn so an, dass er zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beiträgt, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht sowie Beschäftigung nicht gefährdet. Die Mitglieder der Kommission kommen aus Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft. Der Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission tritt durch eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft.