Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mindestlohn-kommission.de veröffentlichte Website der Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Juni 2025 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Der Webauftritt ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Medien und Dateien:
Barrierefreie Alternativen für Dateidownloads und Medien sind teilweise noch in Arbeit. Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Version benötigen, nutzen Sie bitte die aufgeführten Kontaktmöglichkeiten. - Kriterium: "Anpassbar":
- Überschriften befinden sich an einigen Stellen in thematisch falschen Hierarchien.
- Vereinzelt können leere Absätze ausgegeben werden.
- Einige Formularfelder für persönliche Eingaben sind nicht korrekt mit entsprechenden Ausfüllhilfen ausgestattet.
- Kriterium: "Navigierbar":
- Die Bedienreihenfolge weicht manchmal verwirrend oder störend von der angezeigten Lesereihenfolge ab.
- "Mehr erfahren"-Ausklapp-Schalter sind nicht unterscheidbar benannt.
- Kriterium "Eingabemodalitäten":
Kontaktmöglichkeiten werdn inkonsistent als Mindestlohn-Hotline ausgegeben - Kriterium "Lesbar"
Sehr viele englischsprachige Inhalte sind nicht technisch als solche geennzeichnet - Kriterium "Dokumentation und Support"
Der technische Support wurde nicht geprüft
Die Mindestlohnkommission arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials der Website noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular zur Barrierefreiheit.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071-2071
Telefax: 0231 9071-2070
E-Mail:
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: