Forschungsthemen

Die Mindestlohnkommission (MLK) wertet die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen und auf die Beschäftigung laufend wissenschaftlich aus. Sie untersucht die Effekte des Mindestlohns in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen und auf die Produktivität. Hierfür beauftragt die MLK Forschungsprojekte bei unabhängigen externen Forschungsinstituten und führt in ihrer Geschäftsstelle eigene Forschung durch. Die Ergebnisse der Evaluation stellt sie alle zwei Jahre in einem Bericht der Bundesregierung und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Wichtige Ergebnisse finden Sie in dieser Übersicht.

Verdienste

Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor zu niedrigen Löhnen ist ein wesentliches Ziel des Mindestlohngesetzes. Der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze dient diesem Ziel. Für die Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns ist daher von großem Interesse, wie viele Beschäftigte den Mindestlohn erhalten und welche Auswirkungen dieser auf Stundenlöhne und monatliche Verdienste hat. Die Entwicklung und Verteilung von Verdiensten wird vor allem anhand von Verdienstdaten des Statistischen Bundesamts analysiert.

Beschäftigung

Das Lohnniveau ist nicht in allen Wirtschaftszweigen gleich hoch. Damit unterscheidet sich auch die Betroffenheit vom Mindestlohn stark innerhalb der Gesamtwirtschaft. Während im Maschinenbau, in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen oder in der Erbringung von Finanzdienstleistungen der Anteil von Beschäftigten im Mindestlohnbereich gering ist, spielt der Mindestlohn in einigen Dienstleistungsbranchen wie dem Taxigewerbe oder der Gastronomie eine große Rolle. Die Mindestlohnkommission betrachtet für die Evaluation der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns 20 vom Mindestlohn hoch betroffene Wirtschaftszweige näher. Hier lesen Sie, um welche 20 Wirtschaftszweige es sich dabei handelt.

Wettbewerb

Nach dem Mindestlohngesetz soll der Mindestlohn zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten entgegenwirkt. Für die Einschätzung dieser Wirkung ist unter anderem das Ausmaß der Betroffenheit der Betriebe vom Mindestlohn relevant. Die Auswirkungen auf die Arbeitskosten sowie auf Preise, die Ertragslage und die Gewinne der Betriebe sind ebenfalls von Interesse. Hierfür werden vor allem Daten des Statistischen Bundesamtes und aus Betriebsbefragungen verwendet.

Wirtschaftszweige

Das Lohnniveau ist nicht in allen Wirtschaftszweigen gleich hoch. Damit unterscheidet sich auch die Betroffenheit vom Mindestlohn stark innerhalb der Gesamtwirtschaft. Während im Maschinenbau, in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen oder in der Erbringung von Finanzdienstleistungen der Anteil von Beschäftigten im Mindestlohnbereich gering ist, spielt der Mindestlohn in einigen Dienstleistungsbranchen wie dem Taxigewerbe oder der Gastronomie eine große Rolle. Die Mindestlohnkommission betrachtet für die Evaluation der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns 20 vom Mindestlohn hoch betroffene Wirtschaftszweige näher. Hier lesen Sie, um welche 20 Wirtschaftszweige es sich dabei handelt.