Verdienste

Im April 2024 gab es rund 2,3 Mio. Beschäftigungsverhältnisse im Mindestlohnbereich mit Verdiensten am oder unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 Euro. Dies definiert den Mindestlohnbereich und entsprach einem Anteil von rund 5,9 Prozent an der Gesamtbeschäftigung. Davon befanden sich rund 1,4 Mio. Beschäftigungsverhältnisse oder 3,7 Prozent der Gesamtbeschäftigung in einem Band von 10 Cent um den Mindestlohn. Im April 2023, acht Monate vor der Anhebung des Mindestlohns im Januar 2024, gab es noch 4,1 Mio. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Verdienst von weniger als dem zukünftigen Mindestlohn von 12,41 Euro.

Beschäftigungsverhältnisse mit Stundenlöhnen am oder unterhalb des Mindestlohns

Das Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der Beschäftigten im Mindestlohnbereich in den Jahren 2022 und 2024. Verglichen werden verschiedene Gruppen nach Ost-/Westdeutschland, Geschlecht, Alter, Qualifikationsniveau, Beschäftigungsform und Betriebsgröße. In fast allen Gruppen steigt der Anteil der Beschäftigten mit Mindestlohn deutlich an. Quelle: Verdiensterhebung (VE) April 2022, Verdiensterhebung (VE) April 2024, eigene Berechnungen


Der durchschnittliche Stundenlohn von Beschäftigten im Mindestlohnbereich lag im Jahr 2024 rund 30 Prozent höher als Anfang des Jahres 2022 und der durchschnittliche monatliche Verdienst in diesem Bereich fiel rund 16 Prozent höher aus. Die Verdienstentwicklung in der Gesamtwirtschaft fiel im gleichen Zeitraum mit rund 10 Prozent ebenfalls vergleichsweise hoch aus. Die Preissteigerung betrug im Jahr 2022 rund 7 Prozent, im Jahr 2023 rund 6 Prozent und im Jahr 2024 rund 2 Prozent.

Veränderung der durchschnittlichen Stundenlöhne im Mindestlohnbereich und bei allen Beschäftigungsverhältnissen zwischen den Jahren 2022 und 2024

Das Säulendiagramm zeigt das Stundenlohnwachstum für Deutschland, West- und Ostdeutschland im Mindestlohnbereich und insgesamt. Zwischen 2022 und 2023 lag der Anstieg im Mindestlohnbereich bei über 25 %, im Folgejahr 2023 bis 2024 bei unter 5 %. Insgesamt betrug das Wachstum in beiden Jahren rund 5 %. Quelle: Verdiensterhebung (VE) April 2022, April 2023, April 2024, eigene Berechnungen


Für Kausalanalysen werden Lohnveränderungen von Beschäftigten im Mindestlohnbereich mit denen von Beschäftigten mit höheren Löhnen verglichen. Die so geschätzten Effekte des Mindestlohns auf betroffene Beschäftigte fallen kleiner aus als das gesamte Lohnwachstum bei diesen Beschäftigten, weil die Löhne in den Vergleichsgruppen ebenfalls anstiegen. Entsprechende Untersuchungen zeigen, dass es positive kausale Lohneffekte der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro von rund 6 Prozent auf die Stundenlöhne betroffener Beschäftigter gegeben hat. Auf die monatlichen Verdienste hat die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro einen positiven Effekt von rund 5 Prozent gehabt. Der Grund für geringere Zuwächse bei den Monatslöhnen als bei den Stundenlöhnen liegt in der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeiten. Die wöchentliche bezahlte Arbeitszeit ging aufgrund der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro um bis zu 3 Prozent zurück.

Verteilung der Beschäftigungsverhältnisse im unteren Lohnbereich in den Jahren 2022 bis 2024 auf Basis der VE

Das Säulendiagramm zeigt die Verteilung der Beschäftigungsverhältnisse nach Bruttostundenlöhnen für 2022, 2023 und 2024. 2022 liegt der höchste Anteil bei Löhnen um 10,50 €, 2023 bei etwa 12,00 €, 2024 bei rund 12,50 €. Die Verteilung verschiebt sich leicht in Richtung höherer Löhne. Quelle: Verdiensterhebung (VE) Juli 2022, April 2023, April 2024

 

Der Mindestlohn hat die Struktur der Lohnverteilung verändert. Neben der Stauchung im unteren Bereich der Lohnverteilung nach der gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro legen Kausalstudien mehrheitlich nahe, dass es auch positive Effekte auf die Stundenlöhne in Lohngruppen oberhalb des Mindestlohns gab. Demnach waren solche Spillover-Effekte in Form eines Stundenlohnanstiegs in Höhe von 3 bis 4 Prozent in Lohngruppen bis unter 16 Euro zu beobachten. Die Größe des Niedriglohnsektors ist im Jahr 2022 durch die Mindestlohnanhebungen deutlich gesunken und in den Jahren 2023 und 2024 weitgehend unverändert geblieben.

Abschlussberichte der Forschungsprojekte