Gesetzlicher Mindestlohn

Höhe und Anpassung des Mindestlohns

Die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt durch einen Beschluss der Mindestlohnkommission. Dabei orientiert sich die Kommission  nach § 9 Absatz 2 MiLoG im Rahmen einer Gesamtabwägung nachlaufend an der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten nach Artikel 5 Absatz 4 sowie an den Kriterien nach Artikel 5 Absatz 2 der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohnrichtlinie), um die in § 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG und Artikel 5 Absatz 1 der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Ziele zu erreichen.

Mindestlohn-Hotline und Infoservice

Die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales richtet sich gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline stehen für alle Fragen zum Mindestlohn zur Verfügung.

Information on the German minimum wage

​The statutory minimum wage applies to all employees in Germany. It applies regardless of the scope of work and the nationality of the employees. It therefore also applies to marginally employed persons, so-called mini-jobbers, seasonal workers and foreign employees if they work in Germany.

Weitere Informationen zum Mindestlohn

Wenn Sie als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder als Arbeitgeberin/Arbeitgeber oder aus anderem Interesse Fragen rund um den Mindestlohn haben, finden Sie hier eine Übersicht wichtiger Informationen und Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn. Unter anderem ist hier erklärt, wie die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert wird und welche Regelungen zum Mindestlohn für Praktika gelten.

Entwicklung des Mindestlohn

Mit dem Mindestlohngesetz, das als Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes am 3. Juli 2014 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und am 16. August 2014 in Kraft getreten ist, wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde eingeführt.

Mindestlohngesetz

Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, „Mindestlohngesetz“ (MiLoG), wurde am 1. Januar 2015 eingeführt und regelt wie der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn festgelegt und durchgesetzt wird sowie welche Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen sind.

Forschungsthemen

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