Entwicklung des Mindestlohn

Mit dem Mindestlohngesetz, das als Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes am 3. Juli 2014 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und am 16. August 2014 in Kraft getreten ist, wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde eingeführt.

In den Jahren 2016, 2018 und 2020 hat die Mindestlohnkommission Anpassungen des Mindestlohns bis auf 10,45 Euro beschlossen.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (MiLoEG), das am 1. Juli 2022 in Kraft trat, hat der Deutsche Bundestag in Abänderung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht.

Durch die Gesetzesänderung wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren nach § 9 Abs. 1 MiLoG vorübergehend ausgesetzt, weshalb die Mindestlohnkommission erst am 26. Juni 2023 ihren nächsten Beschluss über die Anpassung des Mindestlohns getroffen hat. Nach diesem Beschluss und Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung vom 24. November 2023 wurde der gesetzliche Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht.

Das Säulendiagramm zeigt die Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2025. Bis 2021 steigt der Mindestlohn jährlich leicht von 8,50 Euro auf 9,60 Euro. 2022 erfolgen drei Erhöhungen auf 9,82 Euro, 10,45 Euro und schließlich 12,00 Euro. 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro. Quelle: Statistisches Bundesamt