Wirtschaftszweige

Für die Evaluation der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vergleicht die Mindestlohnkommission in ihren Evaluationsberichten die Entwicklung unterschiedlicher Kennziffern zwischen Wirtschaftszweigen mit einem hohen Anteil an Beschäftigungsverhältnissen im Mindestlohnbereich und dem Rest der Wirtschaft. Die vom Min­destlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweige bestehen aus einer Gruppe von 20 Branchen, die im Jahr 2023 die höchsten Anteile an Beschäftigten im Mindestlohnbereich aufwiesen.

In den 20 vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen lag der durchschnittliche Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Mindestlohnbereich bei 23,6 Prozent. Rund jedes vierte Beschäftigungsverhältnis in diesen vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen wurde folglich am oder unterhalb des Mindestlohns entlohnt. In der Gesamtwirtschaft betrug der entsprechende Anteil 8,8 Prozent. Bei der Einführung des Mindestlohns lagen die entsprechenden Anteile in den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen bei 32 Prozent und in der Gesamtwirtschaft bei 11,3 Prozent.

Wirtschaftszweige mit einem hohen Anteil von Beschäftigungsverhältnissen im Mindestlohnbereich

Wirtschaftszweige mit einem hohen Anteil von Beschäftigungsverhältnissen im Mindestlohnbereich Quelle: Verdiensterhebung (VE) April 2023, eigene Berechnungen.

Zwischen den 20 vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen gibt es große Unterschiede. Die höchste Betroffenheit liegt beim "Betrieb von Taxis" vor. Dort wurde im April 2023 mehr als jedes zweite Beschäftigungsverhältnis am oder unterhalb des Mindestlohns vergütet (59,1 Prozent). Von den mehr als 1,2 Mio. Beschäftigungsverhältnissen in der "Gastronomie" wurde mehr als jedes Dritte am oder unterhalb des Mindestlohns entlohnt (36,9 Prozent). Bei den "Post-, Kurier- und Expressdiensten" und im "Grundstücks- und Wohnungswesen" wurde rund jedes fünfte Beschäf­tigungsverhältnis (20,2 Prozent bzw. 19,7 Prozent) und im "Einzelhandel" mit rund 2,9 Mio. Beschäftigungsverhältnissen rund jedes sechste Beschäftigungsverhältnis am oder unterhalb des Mindestlohns entlohnt (18,1 Prozent). Bei der "Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen" war es noch rund jedes siebte Beschäftigungsverhältnis (14,1 Prozent).

Frauen sind sowohl im Mindestlohnbereich insgesamt als auch in den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen überrepräsentiert. Beschäftigungsverhältnisse mit Stundenlöhnen am oder unterhalb des Mindestlohns wurden im Jahr 2023 in der Gesamtwirtschaft zu rund 56 Prozent von Frauen verrichtet. In den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen wurden im Jahr 2023 ebenfalls 56 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse von Frauen ausgeübt. Dabei unterscheiden sich die Wirtschaftszweige. In der "Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen", zu denen die Frisör-und Kosmetiksalons gehören, wurden drei von vier Beschäftigungsverhältnissen am oder unterhalb des Mindestlohns von Frauen ausgeübt (75,9 Prozent). Im "Einzelhandel" galt dies für zwei Drittel aller Beschäf­tigungsverhältnisse am oder unterhalb des Mindestlohns (65,5 Prozent). In der "Gastronomie" wurde etwas mehr als jedes zweite Beschäftigungsverhältnis am oder unterhalb des Mindestlohns von einer Frau verrichtet (54,4 Prozent). In Wirtschaftszweigen mit insgesamt unterdurchschnittlichem Frauenanteil war oft auch der Anteil an weiblichen Beschäftigten mit Verdiensten am oder unterhalb des Mindestlohns geringer.

Abschlussberichte der Forschungsprojekte

5. Bericht der Mindestlohnkommission