Im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 war auf dem Arbeitsmarkt aufgrund konjunktureller und struktureller Herausforderungen ein Abwärtstrend zu verzeichnen, der sich in steigender Arbeitslosigkeit und einem Rückgang der offenen Stellen niederschlug. Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland ging das Beschäftigungswachstum in den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen im vierten Quartal 2022 stark zurück. Insbesondere die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen fiel deutlich unterdurchschnittlich aus, während die ausschließlich geringfügige Beschäftigung in diesen Wirtschaftszweigen stärker wuchs als im Durchschnitt. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro im Januar 2024 ist keine starke Veränderung in der Entwicklung der Beschäftigung zu beobachten.
Befunde zur Entwicklung ausschließlich geringfügiger Beschäftigung
Die Mehrheit der bisherigen Forschungsarbeiten verdeutlichen insbesondere für die Einführung und die zwischenzeitlichen Erhöhungen des Mindestlohns bis zum Jahr 2022 einen mindestlohnbedingten Rückgang der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung. Weiterhin statistisch signifikant negative, aber auch ausbleibende Effekte zeigen sich infolge der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022.
Befunde zur Entwicklung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Die Befunde zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fallen insbesondere in der kurzen Frist, aber auch nach der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 uneinheitlich aus. In der kurzen Frist identifizieren die verschiedenen Kausalstudien positive, negative und auch keine statistisch signifikanten Effekte des gesetzlichen Mindestlohns. Die Anhebungen bis auf 10,45 Euro hatten keine mindestlohnbedingten Auswirkungen. Nach der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro finden sich in Kausalstudien neben nicht statistisch signifikanten Effekten auch mindestlohnbedingte Rückgänge. Die Größenordnungen der positiven oder negativen Effekte fallen dabei im Verhältnis zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gering aus.
Befunde zu Entwicklung der Gesamtbeschäftigung
Der mindestlohnbedingte Effekt auf die Gesamtbeschäftigung, die sich aus der Summe von ausschließlich geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ergibt, spiegelt die voneinander abweichenden Ergebnisse für die einzelnen Beschäftigungsformen wider. Der moderate negative Effekt des Mindestlohns auf die Gesamtbeschäftigung ist dabei in der Regel auf den Rückgang der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung zurückzuführen.
Befunde zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Hinsichtlich der Arbeitslosigkeit zeigen kausale Analysen weder für die lange Frist seit der Einführung noch für die Anhebung auf 12 Euro einen mindestlohnbedingten Anstieg