Auf dem Arbeitsmarkt war im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 aufgrund konjunktureller und struktureller Herausforderungen ein Abwärtstrend zu verzeichnen, der sich in steigender Arbeitslosigkeit und einem Rückgang der offenen Stellen niederschlug. Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland ging das Beschäftigungswachstum in den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen im vierten Quartal 2022 und damit nach der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro im Oktober 2022 zurück. Insbesondere die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen fiel deutlich geringer als im Durchschnitt aus, während die ausschließlich geringfügige Beschäftigung in diesen Wirtschaftszweigen stärker wuchs als im Durchschnitt. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro im Januar 2024 ist keine wesentliche Veränderung in der Entwicklung der Beschäftigung zu beobachten.
Veränderung der Gesamtbeschäftigung in West- und Ostdeutschland
Die große Mehrheit der vorliegenden Kausalanalysen zu den längerfristigen Wirkungen der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 und zu den Anpassungen des Mindestlohns bis zum Jahr 2021, in denen der Effekt des Mindestlohns getrennt von anderen Einflussfaktoren auf die Beschäftigung untersucht wird, findet keinen nennenswerten Effekt auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, aber einen deutlichen Rückgang der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung. In Bezug auf die Gesamtbeschäftigung, die sich aus sozialversicherungspflichtiger und ausschließlich geringfügiger Beschäftigung zusammensetzt, finden die empirischen Studien allenfalls einen moderat negativen Effekt. Dieser Effekt des Mindestlohns auf die Gesamtbeschäftigung ist in der Regel auf den Rückgang der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung zurückzuführen.
Kausalanalysen zu den kurzfristigen Auswirkungen der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 ergeben keinen einheitlichen Befund. Von insgesamt vier Studien ergeben zwei leicht negative Effekte auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zwei Studien finden keinen nennenswerten Effekt auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zudem findet die Mehrheit der Studien keinen mindestlohnbedingten Effekt auf die geringfügige Beschäftigung, was die Studienautorinnen und -autoren auf die zeitgleich eingeführte dynamische Anpassung der Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung an die Mindestlohnentwicklung zurückführen.
Hinsichtlich möglicher Effekte des Mindestlohns auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zeigen kausale Analysen weder langfristig seit der Mindestlohneinführung noch für die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro einen mindestlohnbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Veränderung der Gesamtbeschäftigung in vom Mindestlohn wenig und hoch betroffenen Wirtschaftszweigen
Bestand und Veränderung der Beschäftigung