Die Mindest-Lohn-Kommission
Was ist der Mindest-Lohn?
Der Mindest-Lohn ist der Lohn,
den alle Arbeitnehmer
in Deutschland verdienen müssen.
Das heißt:
Die Arbeitgeber können den Arbeitnehmern
nicht weniger Lohn,
als den Mindest-Lohn bezahlen.
Der Mindest-Lohn in Deutschland
ist im Moment 12,82 Euro in einer Stunde.
Das steht in einem Gesetz und in einer Verordnung.
Das Gesetz heißt:
Mindest-Lohn-Gesetz.
Die Abkürzung ist MiLoG.
Die Verordnung heißt:
Mindest-Lohn-Anpassungs-Verordnung.
Im Mindest-Lohn-Gesetz stehen nur wenige Ausnahmen,
bei denen Arbeitgeber keinen Mindest-Lohn zahlen müssen.
Zum Beispiel gilt der Mindest-Lohn
nicht für Menschen in der Ausbildung.
Und er gilt nicht für Menschen unter 18 Jahren.
Was ist die Mindest-Lohn-Kommission?
Eine Kommission ist
eine Gruppe von Experten.
Die Mindest-Lohn-Kommission
ist eine Experten-Gruppe zum Thema Mindest-Lohn.
Die Mitglieder von der Mindest-Lohn-Kommission
arbeiten ehrenamtlich.
In der Mindest-Lohn-Kommission sind:
- eine Vorsitzende,
- 6 Mitglieder mit Stimmrecht
- und 2 Mitglieder ohne Stimmrecht.
Die Vorsitzende leitet die Mindest-Lohn-Kommission.
6 Mitglieder haben ein Stimmrecht.
Das heißt:
Sie dürfen bei Entscheidungen mitbestimmen.
2 Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Das heißt:
Sie dürfen bei Entscheidungen nicht mitbestimmen.
Diese 2 Mitglieder
kommen aus dem Bereich Wissenschaft.
Sie beraten die anderen Mitglieder.
Die Mitglieder von der Mindest-Lohn-Kommission
werden alle 5 Jahre neu gewählt
Die Spitzen-Verbände der Arbeitgeber
und die Spitzen-Verbände der Arbeitnehmer
schlagen Mitglieder für die Mindest-Lohn-Kommission vor.
Die Bundes-Regierung bestimmt dann die Mitglieder.
Im Moment sind diese Personen
Mitglieder von der Mindest-Lohn-Kommission:
- Brigitte Faust
- Professor Doktor Doktor honoris causa Lars P. Feld
- Steffen Kampeter
- Andrea Kocsis
- Stefan Körzell
- Professor Doktor Tom Krebs
- Karl-Sebastian Schulte
- Christiane Schönefeld
- Guido Zeitler
Welche Aufgaben hat die Mindest-Lohn-Kommission?
Die Mindest-Lohn-Kommission prüft regelmäßig,
ob man den Mindest-Lohn verändern muss.
Dabei schauen sie,
wie die anderen Löhne gestiegen sind
und wie sich der Mindest-Lohn
auf den folgenden Gebieten auswirkt:
- Wie man Arbeitnehmer vernünftig schützt.
- Alle Firmen sollen
die gleichen Voraussetzungen haben.
Sie müssen allen Arbeitnehmern
den Mindest-Lohn bezahlen.
Zum Beispiel auch wenn sie
Arbeitnehmer aus dem Ausland
in Deutschland beschäftigen. - Wie man die Beschäftigung nicht gefährdet.
Es darf nicht sein,
dass Arbeitnehmer durch den Mindest-Lohn
ihre Arbeit verlieren.
Zum Beispiel,
wenn manche Firmen durch den Mindest-Lohn
ihre Beschäftigten nicht mehr bezahlen können.
- Wie der Mindest-Lohn
sich auf die Produktion in einer Firma auswirkt.
Die Mindest-Lohn-Kommission kann etwas beschließen,
wenn mindestens die Hälfte
von den Mitgliedern mit Stimmrecht anwesend sind.
Das heißt:
Es müssen 4 Mitglieder oder mehr da sein.
Der Vorschlag,
mit den meisten Stimmen, gewinnt.
Man sagt:
Dieser Vorschlag hat die Mehrheit.
Der oder die Vorsitzende stimmt erstmal nicht mit ab.
Wenn es keine Mehrheit für einen Vorschlag gibt,
dann entscheidet der oder die Vorsitzende.
Zu allen Beschlüssen gibt es Berichte.
Diese Berichte bekommt die Bundes-Regierung.
Bis zum 30. Juni 2023 musste
die Mindest-Lohn-Kommission zuletzt beschließen,
ob der Mindest-Lohn so bleiben soll.
Oder ob der Mindest-Lohn verändert werden soll.
Der Mindest-Lohn wurde ab dem 1. Januar 2025
auf 12,82 Euro in einer Stunde erhöht.
Sie können einen Beschluss und einen Bericht
auf dieser Internetseite anschauen.
Sie können auch eine Mappe mit Meinungen
von ausgewählten Arbeitnehmern und Arbeitgebern
zum Mindest-Lohn dort anschauen.
Welche Informationen bekommen Sie auf der Internetseite?
Haupt-Bereiche
Auf dieser Internetseite gibt es 6 Haupt-Bereiche.
Haupt-Bereich
Mindestlohnkommission
Im Haupt-Bereich Mindestlohnkommission
finden Sie alle wichtigen Informationen
zu der Mindest-Lohn-Kommission.
Haupt-Bereich
Gesetzlicher Mindestlohn
In diesem Haupt-Bereich finden Sie
alle wichtigen Informationen
zu dem Mindest-Lohn
Haupt-Bereich
Forschung
Im Haupt-Bereich Forschung können Sie
einen Einblick in die Forschungs-Arbeit
der Mindest-Lohn-Kommission bekommen.
Es werden regelmäßig Aufträge
für Forschungs-Arbeiten erteilt.
Haupt-Bereich
Publikationen
In diesem Haupt-Bereich finden Sie
den Bericht von der Mindest-Lohn-Kommission.
Und es gibt eine Mappe mit Meinungen
von ausgewählten Arbeitnehmern und Arbeitgebern
zum Thema Mindest-Lohn.
Es gibt Berichte von Forschungs-Arbeiten von
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der
Geschäfts-Stelle
und von anderen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen
Haupt-Bereich
Veranstaltungen
In diesem Haupt-Bereich finden Sie
Informationen zu Veranstaltungen von der
Mindest-Lohn-Kommission.
Und es gibt Informationen zu Veranstaltungen
von der Geschäfts-Stelle mit anderen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Haupt-Bereich
Geschäfts-Stelle
Die Geschäfts-Stelle unterstützt
die Mindest-Lohn-Kommission.
Sie berät und unterstützt
bei fachlichen Themen und bei der Organisation.
Zum Beispiel unterstützt die Geschäfts-Stelle
die Mindest-Lohn-Kommission
bei der Auswertung für die Berichte.
Und sie unterstützt die Mindest-Lohn-Kommission
beim Schreiben der Berichte.
Die Mindest-Lohn-Kommission hat mehrere Treffen.
Die Geschäfts-Stelle organisiert diese Treffen
und bereitet sie vor.
Und sie macht Notizen bei den Treffen.
Die Geschäfts-Stelle tauscht Informationen
mit Behörden und Bundes-Ministerien aus.
Außerdem bietet die Geschäfts-Stelle
Arbeitnehmern Informationen zum Thema Mindest-Lohn an.
Und sie beauftragt Arbeiten bei
anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Das sind die Kontakt-Daten
von der Geschäfts-Stelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
Nöldnerstraße 40 - 42
10317 Berlin
Telefon-Nummer: 030 51 54 84 19 4
E-Mail:
Mindest-Lohn-Hotline
Hotline ist ein englisches Wort.
So spricht man es aus: Hotlain.
Das ist eine Telefon-Leitung,
bei der Sie anrufen können,
wenn Sie Fragen zum Mindest-Lohn haben.
Die Mindest-Lohn-Hotline ist für:
- Bürger,
- Arbeitnehmer
- und Firmen.
Die Telefon-Nummer ist: 030 / 60 28 00 28.
Sie können von Montag bis Donnerstag
von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr anrufen.
Es gibt auch einen extra Service
für gehörlose oder hörgeschädigte Menschen.
Die E-Mail-Adresse ist:
.Die Fax-Nummer ist: 030 / 22 19 11 01 7.
Das Gebärden-Telefon hat die Adresse:
Das Gebärden-Telefon erreichen Sie
über das Internet.
Der obere Bereich von der Internetseite
bleibt immer gleich.
In diesem Bereich bekommen Sie wichtige Informationen.
Presse
Im Bereich Presse finden
Reporter ihre Ansprech-Person.
Bei Anfragen zum Thema Mindest-Lohn-Kommission
ist die Ansprech-Person Frau Susanne Bühler.
Reporter können sich
unter dieser E-Mail-Adresse anmelden:
.
Dann bekommen sie
Neuigkeiten zugeschickt.
Kontakt
Wenn Sie auf das Feld Kontakt klicken,
dann finden Sie ein Kontakt-Formular.
Wenn Sie Fragen zum Thema Mindest-Lohn haben,
dann können Sie auf das Feld hier klicken.
Sie können die Fragen auch
per E-Mail an senden.
Wenn Sie Fragen an die Mindest-Lohn-Kommission
oder an die Geschäfts-Stelle haben,
dann können Sie das Kontakt-Formular ausfüllen und abschicken.
Sie müssen nur die Felder mit dem Stern * ausfüllen.
Die anderen Felder müssen Sie nicht ausfüllen.
Klicken Sie dann auf Senden.
Bitte haben Sie Verständnis,
dass die Mitarbeiter Ihnen
keine persönliche Beratung geben können.
Außerdem können Ihnen die Mitarbeiter
keine Informationen zu rechtlichen Fragen geben.
Leichte Sprache
Leichte Sprache ist für alle Menschen,
die sich leicht und schnell informieren möchten.
Die Texte in Leichter Sprache sind leicht zu lesen
und gut verständlich.
In diesem Bereich sind Sie gerade.
Die Gebärden-Sprache wird von Menschen benutzt,
die nicht gut hören und sprechen können.
Bei der Gebärden-Sprache benutzt man Hand-Zeichen,
um sich zu unterhalten.
English
Sie können sich die Internetseite
in der Sprache Englisch anzeigen lassen.
Hier steht aber nur eine Auswahl an Informationen zur Verfügung.
Klicken Sie dazu auf das Feld English.
Impressum
Im Impressum steht
die Adresse von der Geschäfts-Stelle.
Und es steht darin,
wer zum Beispiel die Bilder auf der Internetseite gemacht hat.
Oder wer für den Inhalt und die Texte verantwortlich ist.
Es steht auch die Daten-Schutz-Erklärung darin.
Die sagt, wann wir welche Daten speichern
und wie wir sie verwenden.
Alle Inhalte auf der Internetseite
sind Eigentum von der
Bundes-Anstalt für Arbeits-Schutz und Arbeits-Medizin.
Sie dürfen die Inhalte von der Internetseite
nicht einfach benutzen.
Sie dürfen die Inhalte nur privat benutzen.
Wenn Sie etwas davon veröffentlichen möchten,
dann brauchen Sie die Zustimmung
von der Bundes-Anstalt für Arbeits-Schutz und Arbeits-Medizin.
Wenn Sie Texte von dieser Internetseite
auf Ihrer Internetseite veröffentlichen wollen,
dann sollen Sie das mit einem Link machen.
So kommt man dann direkt zur Internetseite
von der Mindest-Lohn-Kommission.
Wenn es Fehler auf der Internetseite gibt,
haftet die Mindest-Lohn-Kommission
oder die Geschäfts-Stelle nicht dafür.
Außer Sie können nachweisen,
dass der Fehler grob fahrlässig war.
Wenn Sie etwas von unserer Internetseite herunterladen
und einen Virus auf den Computer bekommen,
haften wir auch nicht dafür.
Auf der Internetseite gibt es Links
zu anderen Internetseiten.
Diese Links haben wir
sorgfältig ausgesucht und überprüft.
Die Inhalte auf den Internetseiten können sich ändern.
Wir überprüfen das nicht.
Wir übernehmen deshalb keine Verantwortung
für die Inhalte auf diesen Internetseiten.
Wenn Sie Fehler auf unserer Internetseite
oder auf den Links zu den anderen Internetseiten finden,
dann geben Sie uns Bescheid.
Wenn Sie unsere Internetseite benutzen,
speichern wir keine IP-Adressen.
So spricht man es aus: Ai-Pi-Adressen.
Jeder Computer hat eine Nummer.
Diese Nummer heißt IP-Adresse.