Zur Konstituierung der Mindestlohnkommission für die dritte Amtszeit erklärt die Vorsitzende, Christiane SCHÖNEFELD:
„Die Mindestlohnkommission hat sich in ihrer Sitzung am 21. Januar 2025 für die dritte Amtszeit konstituiert. Die Mitglieder der Kommission wurden zuvor auf Vorschlag der Sozialpartner von der Bundesregierung ernannt. Im Rahmen ihrer Konstituierung hat die Mindestlohnkommission eine Geschäftsordnung verabschiedet, die die Grundlage für eine einvernehmliche Beschlussfassung bietet. Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnsneinvernehmlich zu beschließen.“