Berlin. Christiane Schönefeld hat die Berufung der Bundesregierung an die Spitze der Mindestlohnkommission angenommen und das Amt zum 13. Februar 2023 angetreten.
Die Volljuristin hatte verschiedene Führungspositionen in der Bundesagentur für Arbeit (BA) inne. Sie war zunächst Direktorin des Arbeitsamtes Duisburg, von 1999 bis 2004 Vizepräsidentin des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen und von 2004 bis 2019 Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen. Von 2019 bis September 2022 gehörte sie dem Vorstand der Bundesagentur an und leitete die Bereiche Personal, Finanzen und Controlling. Zudem war sie Mitglied der von der Bundesregierung im Jahr 2018 eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“.
Christiane Schönefeld folgt Jan Zilius nach, der den Vorsitz seit Juni 2015 innehatte und auf eigenen Wunsch aus der Mindestlohnkommission ausscheidet. Die unabhängige Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen. Neben der Vorsitzenden besteht sie aus sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern, von denen drei jeweils Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften angehören. Zudem gehören zwei beratende Mitglieder aus Kreisen der Wissenschaft der Kommission an.
Die Kommission hat den gesetzlichen Auftrag, alle zwei Jahre über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen sowie der Bundesregierung einen Evaluationsbericht zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen, auf Beschäftigung sowie auf die Produktivität vorzulegen.