Textversion Film "Arbeit der Mindestlohnkommission"

Arbeit der Mindestlohnkommission

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt. Wie im Mindestlohngesetz vorgesehen, wird seine Höhe regelmäßig angepasst. Zur Anpassung des Mindestlohns hat der Gesetzgeber eine unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Sie besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Die Mitglieder sind je zur Hälfte Vertreter der Arbeitnehmerseite und der Arbeitgeberseite und arbeiten ehrenamtlich in der Kommission. Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre von der Bundesregierung neu berufen.

Für die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns prüft die Mindestlohnkommission, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um Arbeitnehmer angemessen zu schützen. Dabei prüft sie auch, dass der Mindestlohn faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und dass die Arbeitslosigkeit nicht zunimmt, weil der Mindestlohn steigt.

Bei der Mindestlohnanpassung orientiert sich die Kommission nachlaufend an der Tarifentwicklung aus den zwei vorhergehenden Jahren und an einem Wert von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns von Vollzeitbeschäftigten. Dies sehen das Mindestlohngesetz und die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU) vor. Es ist Aufgabe der Kommission, in einer Gesamtabwägung einen tragfähigen Ausgleich zu finden zwischen dem Wunsch der Beschäftigten nach einer Erhöhung des Mindestlohns und der Fähigkeit der betroffenen Betriebe, die Erhöhung wirtschaftlich zu bewältigen.

Die Mindestlohnkommission untersucht laufend die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Löhne, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung. Dabei beachtet sie auch die Entwicklungen in bestimmten Branchen und Regionen des Landes. Die Entwicklung der Produktivität schaut sie sich ebenfalls an. Die Ergebnisse dieser Untersuchung stellt die Kommission der Bundesregierung und der Öffentlichkeit alle zwei Jahre in einem Bericht zur Verfügung.

Die Mindestlohnkommission wird bei ihrer Arbeit von einer Geschäfts- und Informationsstelle unterstützt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle untersuchen die Auswirkungen des Mindestlohns und unterstützen die Kommission beim Erstellen des Berichts. Sie organisieren auch die Sitzungen der Kommission und beantworten Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgebern und allen Menschen, die etwas zum Mindestlohn wissen möchten.