Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mindestlohn-kommission.de veröffentlichte Website der Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Den aktuellen Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen können Sie aus der schriftlichen Erklärung zur Barrierefreiheit entnehmen. Diese finden Sie in der Fußzeile, wenn Sie auf „Erklärung zur Barrierefreiheit“ klicken, oder unter dieser URL:
www.mindestlohn-kommission.de/ezb
Über folgenden Kontakt können Sie Fragen zur Erklärung zur Barrierefreiheit stellen, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Barrieren melden:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Telefon: 0231 9071-2071
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der zuvor genannten Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz:
www.schlichtungsstelle-bgg.de