Mindestlohnkommission

Die Mindest-Lohn-Kommission ist eine Experten-Gruppe zum Thema Mindest-Lohn.

Gesetzlicher Auftrag

Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen wird er turnusmäßig angepasst. Zur Anpassung des Mindestlohns hat der Gesetzgeber eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Die Kommission hat zuletzt am 26. Juni 2023 die vierte Anpassung des Mindestlohns beschlossen. Alle Anpassungsbeschlüsse können Sie hier abrufen.

Beschlüsse der Mindestlohnkommission

Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren Vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Vierten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.

Berichte der Mindestlohnkommission

Erhalten Sie einen Überblick und darüber hinaus einen Einblick in die Berichte unserer Kommission.

Mitglieder der Mindestlohnkommission

Erfahren Sie mehr über die Vorsitzende, die Arbeitnehmerseite, die Arbeitgeberseite und die wissenschaftlichen Mitglieder.

Beschlussverfahren

Die Mindestlohnkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, also vier oder mehr. Die beiden beratenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Die Beschlüsse der Mindestlohnkommission werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Der Vorsitzende hat sich zunächst der Stimme zu enthalten.

Besetzungsverfahren

Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeiter ihre Vertretungen vor, die die Bundesregierung dann als Mitglieder in die Mindestlohnkommission beruft.

Kommission 2014 – 2019

Sehen Sie ein, welche Teilnehmer bei der Kommission 2014-2019 mitgewirkt haben.

Kommission 2020 – 2024

Sehen Sie ein, welche Teilnehmer bei der Kommission 2014-2019 mitgewirkt haben.