„Die Bundesregierung hat die Mitglieder der Mindestlohnkommission im Januar dieses Jahres für die Amtszeit 2025 bis 2029 berufen.
Die Mindestlohnkommission hat die gesetzliche Aufgabe, über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Den nächsten Beschluss zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns fasst sie Ende Juni 2025 und wird damit die Höhe des Mindestlohns für die Jahre 2026 und 2027 festlegen.
Die Mindestlohnkommission wendet für die Beschlussfassung über die Anpassung des Mindestlohns die gesetzlichen Kriterien an, die sie auch in ihrer Geschäftsordnung
verankert hat.
Im Rahmen einer Gesamtabwägung orientiert sie sich unter anderem nachlaufend an der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten.
Von diesen Kriterien kann die Kommission abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen und die Kommission daher im Rahmen ihrer Gesamtabwägung zum Ergebnis kommt, dass die beiden Kriterien in dieser Situation nicht geeignet sind, die Ziele des Mindestlohngesetzes und der EU-Mindestlohnrichtlinie zu erreichen.
Die Mindestlohnkommission ist eine ständige Kommission der Tarifpartner.
Ihre Mitglieder unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen.
Der Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission tritt durch eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft.“
Verfahren der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns bis 30. Juni 2025
Datum 14.04.2025
Berlin. Zum Verfahren der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns erklärt die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane SCHÖNEFELD:
Kontakt
Susanne Bühler
Email
Email
susanne.buehler@geschaeftsstelle-mindestlohn.de
Homepage:
www.mindestlohn-kommission.de