Mindestlohn Kommission

DAS BESCHLUSSVERFAHREN

Grafik: Beschlussverfahren einfache Mehrheit Die Beschlüsse der Mindestlohnkommission werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Der Vorsitzende hat sich zunächst der Stimmen zu enthalten. © Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014