Mindestlohn Kommission

DAS BESCHLUSSVERFAHREN

Grafik: Beschlussverfahren Stimmrecht Vorsitzender Kommt nach der Beratung über den Vermittlungsvorschlag keine Stimmenmehrheit zustande, übt der Vorsitzende sein Stimmrecht aus und entscheidet damit. © Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014