Mindestlohn Kommission

DAS BESCHLUSSVERFAHREN

DAS BESCHLUSSVERFAHREN Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, also vier oder mehr. Die beiden beratenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. © Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014