Mindestlohn Kommission

Die Mindest-Lohn-Kommission

Was ist der Mindest-Lohn?

Der Mindest-Lohn ist der Lohn,
den alle Arbeitnehmer
in Deutschland verdienen müssen.
Das heißt:
Die Arbeitgeber können den Arbeitnehmern
nicht weniger Lohn,
als den Mindest-Lohn bezahlen.

Der Mindest-Lohn in Deutschland
ist im Moment 12,41 Euro in einer Stunde.
Das steht in einem Gesetz und in einer Verordnung.
Das Gesetz heißt:
Mindest-Lohn-Gesetz.
Die Abkürzung ist MiLoG.
Die Verordnung heißt:
Mindest-Lohn-Anpassungs-Verordnung.

Im Mindest-Lohn-Gesetz stehen nur wenige Ausnahmen,
bei denen Arbeitgeber keinen Mindest-Lohn zahlen müssen.
Zum Beispiel gilt der Mindest-Lohn
nicht für Menschen in der Ausbildung.
Und er gilt nicht für Menschen unter 18 Jahren.

Was ist die Mindest-Lohn-Kommission?

Eine Kommission ist
eine Gruppe von Experten.
Die Mindest-Lohn-Kommission
ist eine Experten-Gruppe zum Thema Mindest-Lohn.
Die Mitglieder von der Mindest-Lohn-Kommission
arbeiten ehrenamtlich.

In der Mindest-Lohn-Kommission sind:
• ein Vorsitzender,
• 6 Mitglieder mit Stimmrecht
• und 2 Mitglieder ohne Stimmrecht.

Der Vorsitzende leitet die Mindest-Lohn-Kommission.
6 Mitglieder haben ein Stimmrecht.
Das heißt:
Sie dürfen bei Entscheidungen mitbestimmen.

2 Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Das heißt:
Sie dürfen bei Entscheidungen nicht mitbestimmen.
Diese 2 Mitglieder
kommen aus dem Bereich Wissenschaft.
Sie beraten die anderen Mitglieder.

Die Mitglieder von der Mindest-Lohn-Kommission
werden alle 5 Jahre neu gewählt
Die Spitzen-Verbände der Arbeitgeber
und die Spitzen-Verbände der Arbeitnehmer
schlagen Mitglieder für die Mindest-Lohn-Kommission vor.
Die Bundes-Regierung bestimmt dann die Mitglieder.

Im Moment sind diese Personen
Mitglieder von der Mindest-Lohn-Kommission:

  • Brigitte Faust
  • Robert Feiger
  • Professor Doktor Doktor honoris causa Lars P. Feld
  • Steffen Kampeter
  • Andrea Kocsis
  • Stefan Körzell
  • Professor Doktor Tom Krebs
  • Karl-Sebastian Schulte
  • Christiane Schönefeld

Welche Aufgaben
hat die Mindest-Lohn-Kommission?

Die Mindest-Lohn-Kommission prüft regelmäßig,
ob man den Mindest-Lohn verändern muss.
Dabei schauen sie,
wie die anderen Löhne gestiegen sind
und wie sich der Mindest-Lohn
auf den folgenden Gebieten auswirkt:

• Wie man Arbeitnehmer vernünftig schützt.

• Alle Firmen sollen
die gleichen Voraussetzungen haben.
Sie müssen allen Arbeitnehmern
den Mindest-Lohn bezahlen.
Zum Beispiel auch wenn sie
Arbeitnehmer aus dem Ausland
in Deutschland beschäftigen.

• Wie man die Beschäftigung nicht gefährdet.
Es darf nicht sein,
dass Arbeitnehmer durch den Mindest-Lohn
ihre Arbeit verlieren.
Zum Beispiel,
wenn manche Firmen durch den Mindest-Lohn
ihre Beschäftigten nicht mehr bezahlen können.

• Wie der Mindest-Lohn
sich auf die Produktion in einer Firma auswirkt.

Die Mindest-Lohn-Kommission kann etwas beschließen,
wenn mindestens die Hälfte
von den Mitgliedern mit Stimmrecht anwesend sind.
Das heißt:
Es müssen 4 Mitglieder oder mehr da sein.

Der Vorschlag,
mit den meisten Stimmen, gewinnt.
Man sagt:
Dieser Vorschlag hat die Mehrheit.
Der oder die Vorsitzende stimmt erstmal nicht mit ab.

Wenn es keine Mehrheit für einen Vorschlag gibt,
dann entscheidet der oder die Vorsitzende.

Zu allen Beschlüssen gibt es Berichte.
Diese Berichte bekommt die Bundes-Regierung.
Bis zum 30. Juni 2020 musste
die Mindest-Lohn-Kommission zuletzt beschließen,
ob der Mindest-Lohn so bleiben soll.
Oder ob der Mindest-Lohn verändert werden soll.

Der Mindest-Lohn wurde ab dem 1. Oktober 2022
auf 12,41 Euro in einer Stunde erhöht.

Sie können einen Beschluss und einen Bericht
auf dieser Internetseite anschauen.
Sie können auch eine Mappe mit Meinungen
von ausgewählten Arbeitnehmern und Arbeitgebern
zum Mindest-Lohn dort anschauen.