Mindestlohn Kommission

Aufgaben der Geschäftsstelle

Die Mindestlohnkommission wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben von einer Geschäfts- und Informationsstelle fachlich und organisatorisch unterstützt.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich des gesetzlichen Evaluierungsauftrags und der Anpassung der Höhe des Mindestlohns, bei der die Mindestlohnkommission von den Wissenschaftlern der Geschäftsstelle unterstützt wird. Die Kriterien für die Evaluation des Mindestlohns im Rahmen des Berichts der Mindestlohnkommission ergeben sich aus § 9 Abs. 4 MiLoG (Mindestlohngesetz). Die Evaluation hat die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Wettbewerbsbedingungen sowie die Beschäftigung zu untersuchen. Die Beschäftigungswirkungen sollen dabei branchen- und regionalspezifisch betrachtet werden. Die laufende Evaluation soll auch die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Produktivität in den Blick nehmen. Die Geschäftsstelle tauscht sich hinsichtlich der Auswirkungen des Mindestlohns auch mit den Behörden der Zollverwaltung und den fachlich zuständigen Bundesministerien aus.

Die Geschäftsstelle ist zudem für die redaktionelle und technische Aufbereitung des Berichts zu den Auswirkungen des Mindestlohns zuständig. Zudem ist sie als Geschäftsstelle der Mindestlohnkommission für die Vorbereitung, Organisation und Protokollierung der Kommissionssitzungen verantwortlich.

Im Rahmen ihrer Funktion als Informationsstelle bietet die Geschäftsstelle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch Informationen zum Thema Mindestlohn an.

Zusatzinformationen

Kontaktdaten der Geschäftsstelle:

Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße  40-42
10317  Berlin
Telefon: 030 51548-4194