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Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren Vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Vierten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.
Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
Neben dem Anpassungsbeschluss und Bericht hat die Mindestlohnkommission auch abgegebene Stellungnahmen aus einer im Frühjahr 2023 durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht.