GSB 7.0 Standardlösung

Beschlüsse/Berichte

Die Novellierung des Mindestlohngesetzes sieht vor, dass die Mindestlohnkommission erst im Juni 2023 wieder über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entscheidet. Zu diesem Zeitpunkt wird die Kommission der Bundesregierung entsprechend ihren nächsten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns übergeben.