HinweisCookies
Diese Webseite verwendet Cookies. Das ermöglicht es uns, die Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern.
Hier erfahren Sie mehr zum Datenschutz und Möglichkeiten zum Widerspruch.
Die Novellierung des Mindestlohngesetzes sieht vor, dass die Mindestlohnkommission erst im Juni 2023 wieder über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entscheidet. Zu diesem Zeitpunkt wird die Kommission der Bundesregierung entsprechend ihren nächsten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns übergeben.