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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mindestlohn-kommission.de veröffentlichte Website der Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im September 2020 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Der Webauftritt ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom September 2020 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular zur Barrierefreiheit.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071-2071
Telefax: 0231 9071-2070
E-Mail:
info-zentrum@baua.bund.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
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