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Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel vergibt die Mindestlohnkommission regelmäßig Forschungsaufträge und Expertisen. Formal werden diese von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), bei der die Geschäftsstelle der Mindestlohnkommission angesiedelt ist, erteilt. Die inhaltliche Ausrichtung der Projekte ergibt sich aus den gesetzlichen Evaluationskriterien, nämlich den Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität (§ 9 Abs. 4 MiLoG).
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