Zweiter Beschluss und Zweiter Bericht (2018)
Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
Neben dem Anpassungsbeschluss und Bericht hat die Mindestlohnkommission nachfolgend auch die Stellungnahmen aus einer im Frühjahr 2018 durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht.
Zweiter Beschluss vom 26.06.2018
Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 Mindestlohngesetz
Zweiter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz
Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung
Ergänzungsband zum Zweiten Bericht der Mindestlohnkommission